TEL.: 0043 / (0)699 / 172 088 36WEB: www.hundeschule-eberndorf.atVereinszahl: 024586063Gerichtsstand: VölkermarktAufsichtsbehörde:
BZ-H. Völkermarkt
ZVR. ZAHL: 024586063

WICHTIGER RECHTLICHER HINWEIS:

 

Die Angaben auf diesen Webseiten unterliegen einer Erklärung über den Haftungsausschluss und einem Copyright-Vermerk. Bitte beachten Sie auch die Erklärung über den Datenschutz.

Selbstverständlich werden Ihre Daten vertraulich behandelt!

HUNDESCHULE

EBERNDORF-KLOPEINER SEE-VÖLKERMARKT

Unterbergen 11

9141 Eberndorf

KONTAKT & AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER HUNDESCHULE EBERNDORF-KLOPEINER SEE:

§ 1 Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand sind Kurse, Seminare, Einzelstunden, Gruppenstunden, Aktivitäten und Veranstaltungen für Hund und Halter. Es besteht die Möglichkeit sich vor Vertragsbeginn über Ausstattung, Inhalt und Abläufe kostenlos zu informieren.

Eine Erfolggarantie kann nicht gegeben werden. Der Erfolg hängt im Wesentlichen von der aktiven Mitarbeit des Hundehalters ab.

§ 2 Veranstalter

Als Veranstalter tritt die Hundeschule Eberndorf-Klopeiner See auf. Davon unberührt bleibt die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Dritten, die an der Veranstaltung beteiligt sind und als separate Anbieter auftreten, z.B.: Hotelbetreiber, Gastronomen.

Die ordentliche Mitgliedschaft: wir verweisen auf die Vereinsstatuten der Hundeschule Eberndorf-Völkermarkt aufliegend auf der BH-Völkermarkt und Hundeschule Eberndorf, Unterbergen 11, 9141 Eberndorf

§ 3 Teilnahmevoraussetzungen

3.1 Ordentliche Mitgliedschaft

Die Hundeschule Eberndorf  versichert, dass die Datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.

3.2 Datenschutz

3.3 Impfungen

Voraussetzungen einer Teilnahme an einer unserer Veranstaltungen ist ein gültiger Impfpass mit mindestens der Immunisierung gegen Staube, Infekt, Leberentzündung, Leprospirose, Pavovisose, Zwingerhusten sowie Tollwut.

Die Impfung muss mindestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn von Ihrem Tierarzt durchgeführt worden sein. Der Impfpass ist vor Beginn der Veranstaltung vorzulegen.

3.4 Gesundheitszustand des Tieres

Das auszubildende Tier muss in einem einwandfreien gesundheitlichen bzw. alters entsprechenden Zustand sein. Solange das nicht der Fall ist, kann keine Ausbildung mit Ihrem Hund stattfinden oder zu einem anderen Zeitpunkt nachgeholt werden.

Jeder Hund muss nachweislich gegen Flöhe und Zecken behandelt sein.

 

Über etwaige Allergien oder andere Gegebenheiten, die den Gesundheitszustand des Hundes nachhaltig beeinflussen können, muss unbedingt die Trainingsleitung vor Beginn der Veranstaltung informiert werden.

 

Auch diverse Physische und Psychische Eigenheiten des Tieres müssen vor Beginn der Veranstaltung unbedingt der Trainingsleitung bekannt gegeben werden.

 

2 Wochen vor und 2 Wochen nach der Läufigkeit einer Hündin, ist keine Teilnahme möglich. Die Ausbildung kann zu einem anderen Termin nachgeholt werden.

 

 

 

 

 

 

3.5 Sorgfaltspflichten

Dem auszubildenden Tier muss größte Sorgfalt und Respekt entgegen gebracht werden. Wir übernehmen keine Gewähr bei Verletzungen des Tieres und dessen Besitzer.

Bei eventuellen Verletzungen ist die Möglichkeit einer ärztlichen Betreuung durch Herrn TA Dr. Richard Piroutz gegeben.

3.6 Hilfsmittel

Leinen, Beißkörbe und weitere Trainingsgeräte dürfen nur solche verwendet werden, die auch durch das Tierschutzrecht zugelassen werden. Stachelhalsbänder und ähnliche gesundheitsschädliche Hilfsmittel dürfen während unserer Veranstaltung nicht benutzt werden.

Bei Verstößen gegen das Tierschutzrecht wird ausnahmslos und mit sofortiger Wirkung ohne Kostenersatz die Teilnahmeberechtigung an unseren Veranstaltungen entzogen.

3.7 Tierschutzrecht

3.8 Haftung

Für Schäden, die von einem Tier oder dessen Besitzer verursacht werden, haftet allein der Besitzer des Tieres.

Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein. Bitte vorlegen.

 

Unser Trainingsplatz ist mit einem Zaun gegen Durchbrechen gesichert. Sollte es doch einem Tier gelingen, diesen durchzubrechen oder zu überspringen, übernehmen wir keine Haftung für Verletzungen oder Schäden, die der Hund verursacht.

 

Auch bei Trainingseinheiten im Gelände haftet für allfällige Schäden allein der Besitzer des Tieres.

Die Hundeschule Eberndorf-Klopeiner See übernimmt keinerlei Haftung für Sach-, Personen– und/oder Vermögensschäden die durch die Anwendung der gezeigten Übungen entstehen, sowie für Schäden/Verletzungen, die durch teilnehmende Hunde entstehen. Der/die Teilnehmer/in haftet für die von sich und seinem/ihrem Hund verursachten Schäden.

Dies gilt auch für mitgebrachte (Kunden) Hunde.

Jegliche Begleitpersonen sind durch den/die Teilnehmer/in von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen. Teilnahme oder der Besuch der Trainingsstunden und der Veranstaltung erfolgt auf eigenes Risiko.

 

Der Veranstalter übernimmt keinerlei Gewährleistung für die Richtigkeit der innerhalb der Veranstaltung vermittelten Kenntnisse, versichert jedoch diese nach bestem Wissen und Gewissen zu vermitteln.

§ 4 Zahlungsbedingungen

Mit der Anmeldung ist die Zahlung des Mitgliedsbeitrages fällig. Die Zahlung erfolgt sofort und ohne Abzug auf das angegebene Konto oder ist in bar zu erfolgen. In Ausnahmefällen kann die Bezahlung zu festgelegten Terminen erfolgen.

§ 5 Rücktritt

5.1 Bei Rücktritt nach erfolgter Anmeldung oder bei vorzeitigem Abbruch der vereinbarten Unterrichtsstunden durch die Teilnehmerin/den Teilnehmer werden keine Kursgebühren erstattet. Ortswechsel behält sich die Hundeschule Eberndorf-Klopeiner See vor. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Das Fernbleiben von Veranstaltungen gilt nicht als Rücktritt.

 

5.2 Eine Absage oder Verschiebung des vereinbarten Einzelunterrichts muss mindestens 48 Stunden vorher durch die Teilnehmerin/den Teilnehmer erfolgen. Erfolgt dies nicht oder später, wird die Unterrichtsstunde in voller Höhe angerechnet.

 

5.3 Der Veranstalter hat das Recht ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Gründe höherer Gewalt dies erforderlich machen, wenn der Teilnehmer sich vertragswidrig verhält oder seine Anwesenheit Dritte gefährdet. Der Veranstalter hat weiterhin das Recht bis zu acht Tagen vor Veranstaltungsbeginn den Termin der Veranstaltung zu verschieben, wenn der oder die Referent/in zum Veranstaltungstermin verhindert ist. Der Teilnehmer kann zu jedem Zeitpunkt vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn, in schriftlicher Form von dem Vertrag zurücktreten. Für diesen Rücktritt werden nachfolgende Stornokosten fällig:

Bis zu 2 Tagen vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn ist die volle Veranstaltungsgebühr fällig, es erfolgt keine Rückerstattung. Verweisen unter anderem auf das Vereinsstatutengesetz.

§ 6 Leistungserbringung

Der Umfang der Leistung ergibt sich aus der Beschreibung der jeweiligen Veranstaltung. Zusätzlich gelten die in der Bestätigung gemachten Angaben. Aktuelle Veränderungen oder Erkenntnisse bezüglich der Veranstaltung können durch den  Veranstalter in die Veranstaltung integriert werden und die Inhalte der Veranstaltung verändern. Der Teilnehmer erklärt hierzu sein ausdrückliches Einverständnis. Beanstandungen bezüglich der Veranstaltung sind unmittelbar nach bekannt werden durch den Teilnehmer an den Veranstalter zu melden. Erfolgt diese Meldung nicht unmittelbar verfällt der Anspruch auf Geltendmachung.

§ 7 Unwirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein so hat dies nicht zur Folge, dass der gesamte Vertrag unwirksam ist. Die unwirksame Bestimmung ist in eine Bestimmung umzudeuten, die der unwirksamen möglichst nahe kommt.

 

Sollten einzelne Klauseln der Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein, so bleiben die restlichen Bestandteile der Geschäftsbedingungen hiervon unberührt.

 

Maßgeblich für die Veranstaltung sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hundeschule Eberndorf-Klopeiner See auf die wir an dieser Stelle ausdrücklich verweisen.

Gerichtsstand ist Völkermarkt

Stand März 2009


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